- Das Nötigeste aus dem eigenen Auto ausräumen.
- Schuldfrage klären (Unfallprotokoll und/oder Polizeirapport) und der zuständigen Versicherung den Schaden melden.
- Haftpflichtfall: Sie trifft keine Schuld, die gegnerische Versicherung kommt für entstandene Kosten auf. Unbedingt aktiv bleiben und Versicherung und Schadennummer vom Gegner verlangen.
- Vollkasko-/Assistancefall: Die Abschleppkosten sind durch eine eigene Vollkasko- oder Assistanceversicherung (Reiseversicherung, TCS, etc.) gedeckt. Sie erhalten eine Schaden- bzw. Dossiernummer, über die wir die Kosten abrechnen können.
- Selbstzahler: Die Unfallhilfe ist durch keine Versicherung gedeckt. Sie müssen die Abschleppkosten selbst bezahlen.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Auto nach dem 5. Tag Lagerkosten (PW 10.77Fr./Tag) verursacht. Werden Sie daher sofort aktiv.
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