Als Vertragspartner von Allianz und AXA habe Sie als Kunde dieser beiden Versicherungen in der Regel den Ersatzwagen gedeckt. Stellen sie sicher, dass sie die Schadenmeldung bei der Versicherung gemacht haben und die Schadennummer bei uns angeben können. Für die Schadenbeurteilung halten sie stets den Fahrzeugausweis bereit, falls sie einen Ersatzwagen möchten, müssen sie den Führerausweis vorweisen. Für alles weitere konsultieren sie bitte unsere AGB.